Auf Sicherheit legt Boehringer Ingelheim größten Wert. Deshalb haben wir für den Einsatz unserer Partnerunternehmen an unseren Standorten folgenden Ablauf festgelegt.
Damit Sie sich vor Ihrem Aufenthalt bei Boehringer Ingelheim rechtzeitig über die bestehenden Sicherheitsvorschriften informieren können, haben wir für unsere externen Auftragnehmer (Partnerfirmen) einen Schulungs- und Zutrittsprozess an den Standorten Biberach, Dortmund und Ingelheim eingeführt. Die Auftragnehmer - und die genehmigten Subunternehmer - müssen selbstständig vor dem Werkszutritt
Boehringer Ingelheim hat verbindliche
Verhaltensregeln für Partnerfirmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt und in eine
Schulungspräsentation eingebunden. Bitte verwenden Sie diese Schulungspräsentation zur Unterweisung.
Unter Partnerfirmen verstehen wir alle Auftragnehmer und Subunternehmer, wie z.B. Handwerker, Service-Techniker, Kundendienst-Monteure, Berater und Trainer. Besucher und Anlieferer (z.B. Speditionen, Baustoff-Anlieferungen und Paketdienste) fallen nicht unter dieses Prozedere.
Damit wir über Ihre Tätigkeiten auf dem Werkgelände informiert sind, müssen Sie sich über das
Online-Anmeldeportal rechtzeitig anmelden. Mit der Anmeldung bestätigen Sie rechtsverbindlich, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und gegebenenfalls Subunternehmer, in den Verhaltensregeln für Partnerfirmen und deren Mitarbeiter/innen ausreichend geschult wurden.
Wir möchten unsere Partnerfirmen immer auf dem neuesten Stand halten - deshalb hat die Sicherheitseinweisung eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Bitte beachten Sie bei der Online-Anmeldung, dass Sie Ihren Boehringer Ingelheim-Ansprechpartner und dessen E-Mail Adresse im Formular eintragen. Die Anmeldung kann sonst nicht erfolgen. Ohne Anmeldung erhalten Partnerfirmen keinen Zutritt. Die Durchführung der Sicherheitsunterweisung an der Pforte ist nicht möglich.
Boehringer Ingelheim führt stichprobenartig Tests durch. Sollte der Test nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden werden, müssen wir die Zutrittsberechtigung widerrufen.
Das beschriebene Procedere wird im
Ablauforganigramm übersichtlich dargestellt.